Ihre zuverlässige Hilfe im Alltag.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben. Er dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Entlastung pflegender Angehöriger.
Für Sie kostenfrei: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch vollständig. Es entstehen Ihnen keine eigenen Ausgaben.
Wie häufig ein Beratungsbesuch ansteht, hängt vom Pflegegrad ab. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Pflegegrad 1
Auf Wunsch, jederzeit möglich
Pflegegrad 2 und 3
Halbjährlich verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5
Vierteljährlich verpflichtend
Sie sind unsicher, wann Ihr nächster Besuch fällig ist? Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam nach.
Der Besuch dauert in der Regel etwa eine Stunde und findet bei Ihnen zu Hause statt. Eine Prüfung im Sinne einer Kontrolle ist er ausdrücklich nicht.
Wir schauen uns gemeinsam an, wie die Pflege zu Hause aktuell läuft: was gut funktioniert, wo es hakt und wo Belastung entsteht.
Sie erhalten praktische Tipps für den Pflegealltag, Hinweise zu Hilfsmitteln und einen Überblick über Leistungen, die Ihnen zustehen.
Wir erstellen den Nachweis für Ihre Pflegekasse und reichen ihn ein. Um die Formalitäten müssen Sie sich nicht kümmern.
Viele pflegende Angehörige nutzen den Termin, um Fragen loszuwerden, die im Alltag untergehen: Welche Hilfsmittel stehen uns zu? Wie beantragen wir eine Höherstufung? Wo bekommen wir stundenweise Entlastung? Genau dafür ist dieser Besuch da, und genau dafür nehmen wir uns die Zeit.