Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben. Er dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Entlastung pflegender Angehöriger.

Für Sie kostenfrei: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch vollständig. Es entstehen Ihnen keine eigenen Ausgaben.

Wie oft der Besuch stattfinden muss

Wie häufig ein Beratungsbesuch ansteht, hängt vom Pflegegrad ab. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Pflegegrad 1

Auf Wunsch, jederzeit möglich

Freiwillig

Pflegegrad 2 und 3

Halbjährlich verpflichtend

Alle 6 Monate

Pflegegrad 4 und 5

Vierteljährlich verpflichtend

Alle 3 Monate

Sie sind unsicher, wann Ihr nächster Besuch fällig ist? Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam nach.

Ein Termin, drei Bausteine

Der Besuch dauert in der Regel etwa eine Stunde und findet bei Ihnen zu Hause statt. Eine Prüfung im Sinne einer Kontrolle ist er ausdrücklich nicht.

Pflegeanalyse

Wir schauen uns gemeinsam an, wie die Pflege zu Hause aktuell läuft: was gut funktioniert, wo es hakt und wo Belastung entsteht.

Beratung

Sie erhalten praktische Tipps für den Pflegealltag, Hinweise zu Hilfsmitteln und einen Überblick über Leistungen, die Ihnen zustehen.

Dokumentation

Wir erstellen den Nachweis für Ihre Pflegekasse und reichen ihn ein. Um die Formalitäten müssen Sie sich nicht kümmern.

Ein Beratungsbesuch ist mehr als eine Pflicht

Viele pflegende Angehörige nutzen den Termin, um Fragen loszuwerden, die im Alltag untergehen: Welche Hilfsmittel stehen uns zu? Wie beantragen wir eine Höherstufung? Wo bekommen wir stundenweise Entlastung? Genau dafür ist dieser Besuch da, und genau dafür nehmen wir uns die Zeit.